Der Karnevalszug

Mer fiere Fasteloovend

Traditionell findet der Karnevalszug in Seelscheid am Samstag vor Rosenmontag statt

Der Zug startet um 14:00 Uhr. Er zieht vom Altenheim los und führt über die Straßen „Am Grasgarten“, „Breite Straße“, „Am Ehrenmal“, „Bergstraße“, „Zeithstraße“. An der Kreuzung „Zeithstraße“, „Tal-“ bzw. „Breite Straße“ endet der Zugweg. Die Wagen fahren von danach über die „Breite Straße“ zum „Am Ehrenmal“, wo sich der Zug dann auflöst.

Die Aufstellung des Zuges erfolgt bereits um 13:00 Uhr. Am Altenheim stellen sich die Garden der K.G. „Für uns Pänz“ Seelscheid und der Wagen der Tollität auf. Auf dem Teilstück der „Frauenstraße“ zwischen „Breite Straße“ und „An der Krautbitze“ stellen sich die Wagen und Fußgruppen so auf, dass der Wagen, der im Zug vor den Garden der K.G. fährt, an der Kreuzung Frauenstraße/Breite Straße steht. Auf das Zeichen des Zugleiters startet dann die erste Gruppe und zieht an allen anderen vorbei. So können alle aktiven Zugteilnehmer sehen, wer mit im Zug dabei ist. Fußgruppen und Wagen ziehen an der Tollität vorbei und grüßen sie. Sobald der letzte Wagen vorbeigezogen ist, schließen sich die Garden und der Wagen der Tollität an.

Damit dies alles möglich wird, ist nicht nur Kreativität der Zugteilnehmer bezüglich Motto, Wagenbau und Kostümbeschaffung gefragt. Es gibt im Vorfeld viel zu organisieren, zu planen, zu beantragen und  und und. Daher ist es unter anderem wichtig, sich rechtzeitig anzumelden und sich die notwendigen Informationen bezüglich der aktiven Teilnahme am Zug einzuholen.

+++ Wichtiger Hinweis +++

Vom Rhein-Sieg-Kreis wurden für alle zukünftigen Karnevalsumzüge folgende Auflage ausgegeben:

  • Auf jedem Zugfahrzeug muss neben dem Fahrer ein Beifahrer im Zug mitfahren.
  • An jedem Reifen muss ein Wagenengel für die Sicherheit sorgen. Dieser muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Weiterhin gilt striktes Alkoholverbot für Fahrer, Beifahrer und Wagenengel.

! Aktueller Hinweis, neu ab 2025! Bitte unbedingt beachten!
Es wurde in 2024 vom Ministerium für Verkehr NRW ein Klarstellungserlass über
die Verordnung über zu Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
für die Zwecke des örtlichen Brauchtums ausgegeben, daraus ergibt sich, dass für
alle Wagen eine Betriebserlaubnis erforderlich ist.

Es ist daher entweder, wie bisher, bei zulassungspflichtigen Anhängern die
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein), oder bei zulassungsfreien
Anhängern eine ABE, EBE vorzulegen.
Sofern diese Papiere nicht mehr vorhanden sind, muss eine neue
Einzelbetriebserlaubnis, für Fahrzeuge die im Rahmen von
Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden, beim TÜV-Rheinland
eingeholt werden!

 

Der Kreis behält sich Überprüfungen vor und schließt ggf. Wagen vom Karnevalszug aus, sollten die Auflagen nicht erfüllt sein.

SIE MÖCHTEN SICH ANMELDEN?

Abgabetermin für die notwendigen Unterlagen ist der 03.02.2025 bei der Zugleitung.


SIE HABEN NOCH FRAGEN?

 

Der Karnevalszug während Corona Zeiten fand nur virtuell statt.

Hier noch einmal der Link D’r virtuelle Seelscheider Zoch kütt

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